Deutsche Emissions-Handelsstelle: Ausgabe der Emissions-Berechtigungen für 2009
Die Unternehmen haben für die gesamte Handelsperiode 2008 bis 2012 Emissionsberechtigungen beantragt. Die DEHSt hat nach den Regeln des Zuteilungsgesetzes eine Entscheidung getroffen, wie viele Emissionsberechtigungen die jeweilige CO2 ausstoßende Anlage bis einschließlich 2012 erhält. Tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommen die Anlagenbetreiber die Berechtigungen aber nicht sofort für die gesamte Handelsperiode. Die DEHSt bucht die Berechtigungen in jährlichen Tranchen zum jeweiligen 28. Februar eines Jahres auf die Konten der Anlagenbetreiber im Deutschen Emissionshandelsregister. Das Emissionshandelsregister der DEHSt ist eine für die Teilnehmer zugängliche Datenbank, in der die Berechtigungen ihren Eigentümern zugeordnet sind. Über das Internet können die Anlagenbetreiber die Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem ist das Register notwendig, um die Emissionsberechtigungen jährlich abrechnen zu können. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister die Aufgaben des nationalen Kontos für die Bundesrepublik Deutschland nach dem UN-Kyoto-Protokoll. Das Emissionshandelsregister ist allerdings keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge (Orders) oder Preise ab.
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