Geothermieverband: Gesetzentwurf zur CO2-Speicherung blockiert Geothermienutzung
Vorrang erneuerbaren Energien auf dem Prüfstand
"Es gibt den politischen Auftrag und die gesetzliche Pflicht, den Vorrang der erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Gesetzgeber darf nicht die Geothermieentwicklung blockieren, indem er der CCS-Forschung großflächig Untersuchungsgebiete über Jahre exklusiv reserviert", erklärt Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbands Geothermie. Mögen aus wissenschaftlicher Sicht CCS-Projekte und Geothermienutzungen in weiter Zukunft nebeneinander denkbar sein, aktuell stehen nicht konkrete Projektrealisierungen an, sondern weitflächige Vorbereitungsuntersuchungen. Niemand würde es erlauben, in einem potentiellen CCS-Ablagerungsgebiet zugleich Aufsuchungsbohrungen für Geothermievorhaben vorzunehmen.
Bundesgebiet als Untersuchungsraum
Der CCS-Gesetzesrahmen soll Pilot- und Demonstrationsvorhaben ermöglichen, verhindere aber auf der anderen Seite nicht, dass sich die EVU vorsorglich das ganze Bundesgebiet als Untersuchungsraum sichern. Die Geothermiebranche werde die Öffentlichkeit gegen ein gesetzlich organisiertes Windhundrennen mobilisieren, so Gaßner weiter. Wie die großen Energieversorgungsunternehmen mit Vorratsflächen und –genehmigungen umgingen, zeige der Stillstand der Projektentwicklungen im Bereich Offshore Windkraft.
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