75 Prozent der öffentlichen Gebäude noch ohne Energieausweis
Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude ausgestellt wurden, sind 40 Prozent bedarfsorientiert und 60 Prozent verbrauchsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes durch einen Fachmann. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauchsabrechnungen aus den letzten drei Jahren. Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine umfangreiche energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 83 Prozent der befragten Eigentümer eine positive Antwort.
Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
Weitere News und Informationen zum Thema
dena-Chef Kohler doch nicht zur neuen RWE Effizienzgesellschaft
IWR-Themengebiet Bauen und Energie
Zum Unternehmensprofil des TZWL
© IWR, 2009
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen