Q-Cells SE: Beendigung des Liefervertrages mit LDK Solar
Die Vertragsparteien sind hinsichtlich der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung unterschiedlicher Auffassung. Die direkten Gespräche beider Unternehmen sowie ein parallel laufendes Schlichtungsverfahren an der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce ICC) in Paris haben bisher zu keiner gütlichen Einigung geführt. Einen von der LDK Solar gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Inanspruchnahme der Bankgarantie hat das Landgericht Berlin zurückgewiesen. Daher wird Q-Cells von der Möglichkeit Gebrauch machen, die für die geleistete Anzahlung gestellte Bankgarantie in Anspruch zu nehmen.
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