NRW: Anhörung zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Die in der Energieeinsparverordnung geforderten Nachweise werden seit über 10 Jahren von Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz oder von Bauvorlageberechtigten erbracht. Das Bundesgesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich sieht hingegen einen Vollzug durch eine zuständige Behörde vor. Abweichend vom Bundesgesetz sollen im Landesdurchführungsgesetz aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Verfahren bei der Energieeinsparverordnung die wesentlichen Überprüfungsaufgaben an Sachkundige übertragen werden. Bei den Berechtigten für die Ausstellung von Energieausweisen handelt es sich in der Regel um Architekten, Bauingenieure und Handwerksbetriebe.
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