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Sterr-Kölln & Partner: Vorstoß für Biogas in Frankreich

Paris/Freiburg (iwr-pressedienst) - Das französische Immissionsrecht vereinfacht nun Anmelde- und Genehmigungsverfahren für Biogas-Anlagen. Die neuen Verordnungen zu einem neuen Dekret regeln die künftig einzuhaltenden technischen Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen und präzisieren, welche Substrate in einer Biogasanlage verarbeitet werden dürfen. Zudem regeln sie u.a. den Umgang mit Gärresten und inwieweit diese als Dünger auf die Felder ausgetragen werden dürfen. Art und Herkunft der Substrate müssen künftig genau dokumentiert werden. Zugleich fordern die neuen Bestimmungen, die Öffentlichkeit über Biogasanlagen zu informieren und das Anlagenpersonal zu schulen.

"Die neue immissionsschutzrechtliche Kategorie 2781 für Biogasanlagen schafft für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit und beschleunigt das Anmelde- und Genehmigungsverfahren erheblich. Sie ist eine echte Erleichterung für Planer und Entwickler von Biogasanlagen in Frankreich. Deutschen Unternehmern signalisiert sie einen günstigen Zeitpunkt, auf dem französischen Biogasmarkt tätig zu werden," so Laurent Brault, Avocat à la Cour bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.

02.12.2009

 



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