Bundesnetzagentur genehmigt Investitionsbudgets von rund 4,3 Mrd
Auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung können Netzbetreiber für besonders bedeutende Vorhaben Investitionsbudgets beantragen. Dabei handelt es sich z. B. um Investitionen, die notwendig sind, um die Versorgungsqualität zu gewährleisten, neue Kraftwerke in das Netz einzubinden oder den Abtransport von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch den Anschluss von Offshore-Windparks, zu ermöglichen. Entsprechend der erteilten Genehmigungen können die Netzbetreiber ihre Erlösobergrenze, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung festgelegt hat, um die Kapitalkosten der genehmigten Investitionsprojekte mit Wirkung zum 1. Januar 2010 anpassen.
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