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Start für Biogasregister Mitte 2010

Berlin - Je nach Herkunft und Verwendung wird die Nutzung von Biogas in Deutschland unterschiedlich geregelt und gefördert, u.a. durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Biokraftstoffquotengesetz. Wer Biogas im Rahmen dieser Gesetze nutzt, hat Anspruch auf besondere Vergütungen und muss dafür einen Nachweis über die Eigenschaften des Biogases vorlegen.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) baut vor diesem Hintergrund derzeit zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft ein bundesweites Biogasregister auf. Ziel ist es, einen branchenübergreifenden Standard zur Dokumentation der unterschiedlichen Eigenschaften von Bioerdgas einzuführen und die Vermarktung zu erleichtern. Nach Angaben der dena können Produzenten, Händler und Anwender mit Hilfe des Biogasregisters dokumentieren, welche Art von Biogas sie anbieten oder verwenden, wie viel davon ins Erdgasnetz eingespeist und wie viel entnommen wird. Das "Biogasregister Deutschland" soll Mitte 2010 gestartet werden.

19.04.2010

 



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