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Nach der NRW-Wahl: Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke fraglich

Münster, Essen – Die Landtagswahl in NRW ist vorüber und die schwarz-gelbe Landesregierung wurde abgewählt. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis scheinen derzeit vor allem eine große Koalition oder ein Bündnis aus SPD, Grünen und Linke die Optionen für eine Regierungsbildung zu sein. Durch diese Konstellationen würde die schwarz-gelbe Bundesregierung allerdings die Mehrheit im Bundesrat verlieren. Damit würde der Regierung dann der entsprechende Rückhalt für eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke im Bundesrat fehlen, Bereits im Februar hatte das Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bundesrat einer möglichen Laufzeitverlängerung zustimmen müsste. Grünen-Chefin Claudia Roth sprach bereits davon, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW die Verlängerung der Laufzeiten abgewählt hätten.

Experten zufolge ist die Rechtslage jedoch nicht ganz so einfach: So sei ein neues Gesetz zur Laufzeitverlängerung nur dann zustimmungspflichtig, wenn sich auch die Verwaltungsvorschriften für die Länder ändern oder völlig andere Laufzeiten zugrunde gelegt würden, als dies bei der Ausformulierung des ursprünglichen Gesetzes der Fall war.

RWE erwirbt Stromkontingent aus dem Kernkraftwerk Stade

RWE Power hat derweil das verbliebene Stromkontingent von 4,8 TWh aus dem bereits stillgelegten Kernkraftwerk in Stade von der E.ON Kernkraft GmbH in Hannover erworben. Das Kernkraftwerk Stade wurde 1972 in Betrieb genommen und hatte bis 2003 Strom produziert. Das jetzt erworbene Kontingent ist nach Angaben von RWE ausreichend, um ein Kernkraftwerk der 1200-MW-Leistungsklasse, wie zum Beispiel den Reaktor Biblis A, rund sechs Monate mit voller Last zu betreiben.

RWE hat das Stromkontingent nach eigenen Angaben erworben, um die nach dem aktuellen Atomgesetz noch verbleibende Strommenge des Kernkraftwerks Biblis A zu erhöhen. Damit will das Unternehmen sicherstellen, dass vor dem Vorliegen des Energiekonzeptes und einer im Koalitionsvertrag angelegten Rücknahme der Laufzeitverkürzung keine Fakten geschaffen werden und das Kraftwerk vom Netz gehen muss.

10.05.2010

 



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