Kabinett bringt Kernbrennstoff-Steuer auf den Weg
Die Steuer entsteht nach Angaben der Bundesregierung dann, wenn ein Kernreaktor mit einem Brennelement beladen und eine sich selbst tragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Die Höhe bemesse sich nach dem Gewicht an Kernbrennstoff an den Brennelementen. Anknüpfungspunkt sei dabei der Wägewert (Masse in Luft) des Kernbrennstoffs in den Brennelementen oder in einzelnen Brennstäben.
Geprüft wird noch, ob eine dem Kernbrennstoffgesetz vergleichbare Lösung auch auf vertraglichem Wege erreicht werden könne. Darüber führt das Bundesfinanzministerium derzeit Gespräche mit den betroffenen Energieversorgungsunternehmen. Mit der Vorlage eines energiepolitischen Gesamtkonzepts am 28. September soll jedoch ein endgültiger Beschluss über die Kernbrennstoffsteuer stehen.
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