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Biogasrat kritisiert Beschuldigung der Biogasbranche für land-wirtschaftliche Fehlentwicklungen

Berlin – Die niedersächsische Landesregierung hat einen Entschließungsantrag zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung beim Bundesrat eingereicht. Anlässlich dieses Antrags prangerte Reinhard Schulz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V., in einer Stellungnahme an, dass regionale landwirtschaftliche Fehlentwicklungen nicht der Biogasbranche angelastet werden dürften. Zwar sei im Antrag richtig dargestellt, dass es in wenigen Veredelungsregionen eine sehr hohe Dichte an Großvieh, Maisanbau und Biogasanlagen gebe. Dies sei jedoch ein Ergebnis von Regionalversagen. Der Anteil von Landkreisen mit Maismonokulturen liege lediglich bei 15 von 413 und sei hauptsächlich auf die Futtermittelproduktion zurückzuführen. Zudem würden 80 Prozent der energiewirtschaftlich genutzten Flächen zur Erzeugung von Biokraftstoffen, nicht Biogas, verwendet.

Daher empfehle der Biogasrat den Landesregierungen, die Flächennutzung über freiwillige Selbstvereinbarungen und Raumnutzungsrecht zu steuern. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Errichtung von Biogasanlagen und dem Anstieg des Pachtpreisniveaus, wie eine Umfrage des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums aus 2009 belege. Allerdings sehe der Biogasrat durchaus falsche Weichenstellungen in der Biogasförderung, die im Zuge der geplanten Novelle des EEG 2012 beseitigt werden sollten, vor allem in Bezug auf die Ausgestaltung des Güllebonus. Eine Absenkung des Niveaus der Biogasförderung insgesamt - wie von Niedersachsen gefordert - würde jedoch den Zuwachs an Biogas- und Biomethanerzeugung hemmen. Stattdessen seien wichtige Maßnahmen u.a. die Diversifizierung der Energiepflanzen und eine einsatzstoffunabhängige Grundvergütung.

17.12.2010

 



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