Frankreich führt schwankenden PV-Tarif ein
Da dieser Tarif nicht ausreicht, um Projekte wirtschaftlich betreiben zu können, soll die tatsächliche Vergütung im Rahmen eines Ausschreibungverfahrens festgestellt werden. Mit den Ausschreibungen will die Regierung ihre jährlichen PV-Zubauziele erreichen. Allerdings lägen die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses neue Ausschreibungssystem noch nicht vor. Welcher Tarif fortan gilt, bestimmt sich durch das Datum des Netzanschlussantrags. Die Vergütungsdauer beträgt nach Angaben von Sterr-Kölln & Partner wie bisher 20 Jahre. Sie könne jedoch verkürzt werden, wenn die Anlage nicht innerhalb von 18 Monaten nach Einreichen des Netzanschlussantrags in Betrieb gegangen sei. Für Anlagen über 9 kWp müsse der Entwickler künftig für den Netzanschlussantrag einen Eigenkapitalnachweis oder eine Finanzierungszusage vorlegen.
"Photovoltaik bleibt eine Energie mit Zukunft, und die neuen französischen Regelungen werden sicherlich – und hoffentlich – keinen Schlusspunkt darstellen, sondern langfristig auch wieder attraktiver werden," meint Olivier Fazio Avocat bei Sterr-Kölln & Partner in Paris. Spätestens 2012 wird die französische Regierung die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Photovoltaikentwicklung auch angesichts der gesteckten Ziele neu überdenken.
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