BWE und bne bemängeln Transparenz kleiner Netzbetreiber
Oberste Priorität: Offenheit und Nachvollziehbarkeit
Vor allem eine gesetzliche Verpflichtung zu Transparenz sei entscheidend, insbesondere im Hinblick auf neue Anbieter. Als Beispiel nannte bne-Geschäftsführer Robert Busch die Offenlegung von Erlösobergrenzen. Besonders kleine Anbieter würden dazu neigen, Schlüsselwerte erst zur hausinternen Kalkulation zu verwenden, bevor sie veröffentlicht würden, was die übrigen Netznutzer diskriminiere, so Busch. Außerdem müsse die EnWG-Regelung geändert werden, dass für Anbieter mit weniger als 100.000 Kunden die strengen gesetzlichen Vorschriften zur rechtlichen Trennung von Netz und Vertrieb nicht gelten, da dies zu informationeller Unklarheit führe.
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