Bundesverband Geothermie gegen Ausweitung der UVP-Verordnung
Mit seinem Vorstoß im Bundesrat, der eine Verschärfung der UVP-Verordnung für bergbauliche Vorhaben vorsieht, reagiert NRW auf Kritik an der Methode des „Hydraulic Fracturing“, die bei der unkonventionellen Erdgasförderung Verwendung findet. Aufgrund der technischen Nähe zu dem in der Geothermie eingesetzten Verfahren soll nach Meinung des Landes nun auch die tiefengeothermische Energiegewinnung zur Durchführung einer UVP verpflichtet werden können. „Eine UVP oder ähnlich aufwendige Voruntersuchungen sind für Projekte der Tiefen Geothermie nicht gerechtfertigt. Sie würden lediglich einen hohen Planungsaufwand bedeuten, der Kosten verursacht ohne einen erkennbaren Nutzen zu bringen“, erklärt Prof. Dr. Horst Rüter, Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie, diese Haltung.
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