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Landgericht Hamburg verhängt Einstweilige Verfügung gegen Verivox

Hamburg, Heidelberg - Im Rechtsstreit zwischen dem Stromanbieter FlexStrom und dem Vertriebsportal Verivox.de hat das Landgericht Hamburg gegen Verivox jetzt eine Einstweilige Verfügung erlassen. Demnach darf Verivox nicht mehr behaupten, es habe wegen einer angeblich hohen Anzahl an Kundenbeschwerden die Zusammenarbeit mit FlexStrom beendet.

Das Gericht folge damit in vollem Umfang einer Forderung des Stromanbieters. Nach der Entscheidung vom 6. Januar 2012 werde gegen Verivox im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt, so FlexStrom.

Zwischen dem unabhängigen Stromanbieter FlexStrom und dem Vertriebsportal der Verivox GmbH gibt es seit längerem Streit um die Höhe von Provisionen. Die Verivox GmbH hatte mehrfach höhere Entgelte für die Vermittlung von Kunden verlangt, FlexStrom hatte dies zurückgewiesen. Als daraufhin ein FlexStrom Tarif mit geringer Provision im Verkaufsportal der Verivox GmbH benachteiligt abgebildet wurde, reichte FlexStrom am 15. Dezember 2011 Schadensersatzklage vor dem Landgericht Heidelberg ein.

19.01.2012

 



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