Solarenergie unter Druck – Staat zahlt keine Solarförderung
Vergütung für die Betreiber von Solaranlagen
Die Betreiber von Solaranlagen erhalten eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für die eingespeiste Kilowattstunde Strom. Der Staat legt die Preise zwar – ähnlich wie bei den Löhnen die festgesetzten Mindestlöhne - fest, er zahlt aber selbst keine Solarförderung aus. Die Betreiber verkaufen den Strom zu den vom Staat lediglich festgelegten Preisen an den örtlichen Stromnetzbetreiber.
Stromnetzbetreiber verkauft Solarstrom an der Börse
Der Stromnetzbetreiber kauft den Solarstrom von den Betreibern auf und verkauft ihn an den Strombörsen. An der Börse ist es dem Verkäufer allerdings gesetzlich verboten, den hochwertigen Solarstrom als Ökostrom zu verkaufen. Der Staat zwingt den Verkäufer, den Solarstrom als billigen Graustrom wie Kohle- oder Atomstrom zu verkaufen. Der Effekt: Durch das steigende Angebot an Ökostrom fällt insgesamt der Börsenpreis für Strom. Der EEG-Strom hat einen erheblichen preisdämpfenden Effekt an der Börse. Die sinkenden Börsenpreise kommen der Industrie, die den Strom an der Börse kauft, und den Einkäufern der Stromversorgungsunternehmen zu Gute. Allerdings geben die Stromversorger die Strom-Preissenkungen an der Börse bisher nicht an den Verbraucher weiter.
Warum die EEG-Umlagekosten für den Verbraucher steigen
Die EEG-Umlage wird von den Verbrauchern über die Stromrechnung gezahlt. Maßgeblich für die EEG-Umlage ist nicht die Höhe der Vergütung für die Betreiber von Solaranlagen, sondern die Höhe vermindert sich um den Betrag, den die Stromnetzbetreiber an den Börsen für den verkauften Ökostrom erzielen. Das bedeutet: Ist der Verkaufspreis an den Börsen hoch, ist die EEG-Umlage niedrig. Umgekehrt: Je niedriger der Verkaufserlös an den Börsen, um so höher die EEG-Umlage für die Verbraucher. Da die Verkäufer des Solarstroms aber gezwungen sind, den Ökostrom zu Niedrigstpreisen zu verkaufen, steigt die EEG-Umlage für die Verbraucher. Es kommt zu der paradoxen Situation, dass die Verbraucher den für die Versorger günstigen Börsenstrompreis mitfinanzieren müssen. Zusätzlich fallen immer mehr Unternehmen aus der EEG-Umlage heraus. Wenn die Kosten auf immer weniger Teilnehmer verteilt werden, steigen auch deshalb die Umlagekosten und damit die Strompreise für die Verbraucher.
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