SolarWorld: US-Handels-Ministerium verhängt nur moderate Strafzölle
Entscheidung über Anti-Dumping-Zölle im Mai
Dabei sind die vorläufigen Antisubventionszölle erst der erste Teil der anstehenden Zollentscheidung. Für den 16. Mai ist zudem eine Entscheidung über Antidumpingzölle angekündigt. Letztere richten sich nach einer von der Behörde ermittelten Dumpingmarge und liegen üblicherweise über Zöllen gegen Subventionen. Ein solcher Antidumpingzoll würde additiv zu den jetzt verhängten Antisubventionszöllen wirken. Mit der Entscheidung wurde einer Petition der US-Tochtergesellschaft des deutschen Solarkonzerns SolarWorld gegen chinesische Exportsubventionen vorläufig stattgegeben. Gordon Brinser, Präsident von SolarWorld Industries America erklärte: „Die US-Regierung hat erkannt, dass die Exportsubventionen Chinas den Solarmarkt zerstören und Arbeitsplätze gefährden. Die jetzt verhängten vorläufigen Antisubventionszölle sind ein erster Schritt für die Wiederherstellung fairen Wettbewerbs in den USA.“
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