Solar Millennium USA: Insolvenz-Verfahren sowie Millionen-Klage von Claassen
Auswirkungen auf deutsches Insolvenzverfahren gering
Die Klage wird derzeit von Insolvenzverwalter Volker Böhm und den betroffenen Tochtergesellschaften rechtlich geprüft. Auf das deutsche Insolvenzverfahren hat die Klage keine unmittelbaren Auswirkungen. Selbst wenn Claassen tatsächlich mit seiner Klage Erfolg haben sollte, wäre er gegenüber der Solar Millennium AG nur Insolvenzgläubiger und müsste die erstrittene Summe zur Insolvenztabelle anmelden. Ob die Forderung vom Insolvenzverwalter auch anerkannt werden würde, wäre dann nach deutschem Recht zu prüfen.
US-Gesellschaften leiten ebenfalls Insolvenzverfahren ein
Zudem haben die US-Gesellschaften und -Beteiligungen von Solar Millennium in einer koordinierten Aktion ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 eingeleitet. Ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code bietet einen rechtlichen Rahmen für strukturierte Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Zudem gewährt Chapter 11 für die Dauer des Verfahrens Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der US-Gesellschaft.
Geordneter Verkauf von US-Projekten
Der Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG, Volker Böhm, will mit dieser Maßnahme einen geordneten Verkaufsprozess für die amerikanischen Projekte ermöglichen. Nach der Insolvenzanmeldung der Solarhybrid AG konnte die laufende Finanzierung der US-Gesellschaften nicht mehr sichergestellt werden. "Durch das Chapter 11-Verfahren ist gewährleistet, dass sich weitere Interessenten über die Projekte informieren und im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens Angebote abgeben können", betonte Böhm. Bereits in der vergangenen Woche hatte Böhm zur Vorbereitung des Chapter 11-Verfahrens die Ablösung der bisherigen US-Geschäftsführung veranlasst und den US-amerikanischen Sanierer Ned Kleinschmidt eingesetzt.
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen



