Biogas-Register: 40 Prozent der deutschen Anlagen erfasst
Lückenlose Nachvollziehbarkeit jeder Kilowattstunde
Aufgrund von Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind Anpassungen bei der Nachweisführung von Biogas im Erdgasnetz nötig. Das Biogasregister soll nach Angaben der dena auch der sogenannten Massenbilanzierung gerecht werden. So soll es die lückenlose Rückverfolgbarkeit einer jeden Kilowattstunde über die gesamte Handelskette von der Herstellung bis zum Endverbraucher ermöglichen. Die Gebühren für die Systemnutzung blieben trotz gestiegener Anforderungen gleich.
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