Fraunhofer IWES macht Windenergie regelfähig
Biogas bereits qualifiziert
Durch die letzte Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es auch EEG-Anlagen in der Direktvermarktung erlaubt, Regelenergie bereit zu stellen. Die Regelleistung setzt sich aus der Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserve zusammen, die sich u.a. hinsichtlich ihrer Aktivierungszeit (30 Sekunden, 5 Minuten und 15 Minuten) unterscheiden. Biogasanlagen wurden bereits für die Bereitstellung von Minutenreserve und Sekundärregelleistung präqualifiziert. Windkraftanlagen hingegen nehmen noch nicht an den Märkten für die verschiedenen Regelenergiearten teil. Dies ist vor allem darauf zurück zu führen, dass das aktuelle Verfahren zur Bereitstellung von Regelenergie nicht ohne weiteres auf Windkraftanlagen anwendbar ist. Dies betrifft insbesondere den Nachweis der Regelleistungsbereitstellung und die Forderung einer Zuverlässigkeit des Angebots von hundert Prozent.
Verfahren zur Bereitstellung von Regel-Windenergie
In dem neuen BMU-Forschungsprojekt will das Projektkonsortium aus Fraunhofer IWES, ENERCON, Energiequelle, Amprion und TenneT ein Verfahren zur Regelenergiebereitstellung aus Windkraftanlagen entwickeln. Des Weiteren sollen die Techniken und Methoden für das Verfahren entwickelt werden.
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