juwi fordert Änderung bei Steuer für Elektro-Dienstwagen
juwi: Besteuerung muss nach Nutzwertprinzip erfolgen
Dem nun vorgelegten Referentenentwurf zufolge soll der Preis für die Batterien eines E-Fahrzeugs aus dem Bruttolistenpreis herausgerechnet werden. Nur der Restbetrag werde für die Besteuerung herangezogen. juwi fordert hingegen eine Besteuerung nach dem sogenannten Nutzwertprinzip ein, d.h. vereinfacht, dass Elektroautos in der Besteuerung nicht nach ihrem Anschaffungspreis, sondern nach dem Preis "vergleichbarer" Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor veranschlagt werden. Mit diesem Modell könne ein Dienstwagen mit Elektromotor als echte Alternative zum Benziner etabliert werden. „Das vom Bundesfinanzministerium vorgestellte Konzept ist nicht komplett durchdacht und zudem schwer umsetzbar", sagt Dr. Ronald Große, bei juwi für die den Bereich Elektromobilität verantwortlich. Kein Autohersteller werde nachprüfbare Zahlen zum Anteil der Batterien an den Gesamtkosten eines Fahrzeuges machen.
"Vorschlag des Finanzministers ist ungerecht"
Dr. Große: "Die Batteriepreise werden mit den Lieferanten hart verhandelt und sind somit eine Art Betriebsgeheimnis". Zusätzlich würde die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene Regelung Manipulationen Tür und Tor öffnen. Die Hersteller könnten den Kostenanteil der Batterie künstlich hochschrauben und so ihre Autos steuerlich günstiger und für Käufer attraktiver machen." Der Vorschlag des Finanzministers sei in sich unlogisch und ungerecht. Fahrzeuge mit großen, teuren Batterien und höheren Reichweiten wären nämlich, weil deren Preis vor der steuerlichen Veranlagung abgezogen wird, für den Autofahrer günstiger als ähnliche Modelle mit geringerer Reichweite. "Ein geldwerter Vorteil muss die besseren Nutzungsmöglichkeiten durch höhere Reichweiten unbedingt berücksichtigen. Anderenfalls ist er nicht gerecht", sagt Dr. Große.
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