KWK-Novelle passiert den Bundesrat - VKU zeigt sich zufrieden
Deckelung bei 750 Mio. Euro unverändert
Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag nach Verbandsangaben um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, werden künftig nach dem KWKG gefördert. Dadurch sollen mehr KWK-Anlagen mit Wärme- oder Kältespeichern verknüpft werden, um durch eine stromgeführte Fahrweise zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien beitragen zu können. Die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr bleibt unverändert.
VKU: KWK-Gesetzesnovelle ist ein richtiger Schritt
Der VKU wertet die Novellierung generell positiv. „Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist dringend notwendig - aus energiewirtschaftlichen Gründen und für den Klimaschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. „Zwar bleibt die im Gesetz vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags hinter unseren Empfehlungen zurück, ist aber dennoch eine deutliche Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen, um KWK-Anlagen neu bauen zu können oder zu modernisieren", so Reck weiter. „Die KWK ist in Deutschland eine absolute Domäne der Stadtwerke, dreiviertel der bei den kommunalen Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität besteht aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Deshalb ist der KWK-Ausbau ein wichtiger Schritt hin zu einer dezentraleren Versorgung."
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