Andritz erklärt effektive Aktien für kraftlos
Ohne Umtausch werden Aktien kraftlos
Aktien, die bis Fristende nicht umgetauscht wurden, werden für kraftlos erklärt. Aktionäre können nur noch nach Umtausch ihre mit den Aktien verbundenen Rechte wahrnehmen. Allerdings sollen Aktionäre, deren Aktien für kraftlos erklärt wurden, nach Ablauf der Frist auf unbestimmte Zeit die Möglichkeit haben, die kraftlosen Aktien bei der Erste Group Bank einzureichen und im Austausch depotverwahrte Aktien zu erhalten. Die Satzungsänderung folgt laut Unternehmensangaben aus der Umsetzung von zwingenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2011.
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