Textilbranche klagt gegen EEG-Umlage
Textilbranche wollte Klagen provozieren
Rechtlich berufen sich die Unternehmer auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen, der die EEG-Umlage als eine unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Berichten zufolge bezieht sich Manssen dabei auf den, 1994 durch das Bundesverfassungsgericht abgeschafften, Kohlepfennig, mit dem die Stromkunden die Förderung der Steinkohle bezahlen sollten. Die Textil-Unternehmen gingen davon aus, dass sie bei Nichtzahlung der EEG-Umlage von den Energieversorgern verklagt werden würden. Um die Prozesse aber schneller in Gang zu bringen, haben sich die Unternehmer nun für einen anderen Weg entschieden: Sie haben die ausstehende EEG-Umlage mittlerweile nachbezahlt und die Versorger selbst auf Rückzahlung verklagt. Das hat dazu geführt, dass ein erster Verhandlungstermin bereits angesetzt ist.
EEG nicht mit Kohlepfennig vergleichbar
Das EEG ist allerdings nicht mit dem Kohlepfennig vergleichbar. Der Kohlepfenning wurde in den Neunziger Jahren gekippt, weil es einen Sonderfonds neben dem eigentlichen Bundeshaushalt gab. In diesen Fonds wurde eingezahlt und daraus wurde dann die Steinkohle subventioniert. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Praxis seinerzeit als unzulässigen Schattenhaushalt jenseits der Kontrolle durch das Parlament verboten. Diese Konstruktion hat mit dem EEG aber nichts zu tun, da es hier keinen Schattenhaushalt und auch kein Sondervermögen des Bundes gibt, das am Parlament vorbei bewirtschaftet wird.
Frühere Anläufe gegen das EEG ebenfalls gescheitert
Bereits über den Vorläufer des EEG, das deutsche Stromeinspeisegesetz, war vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt worden. Damals bestätigte das Gericht, dass die bestehende Vergütungspflicht für erzeugten EE-Strom keine verbotene Beihilfe sei. Demnach erfüllen nur solche Zuwendungen den Beihilfebegriff, die direkt von staatlicher Seite aus gewährt werden. Dies ist auch beim EEG nicht der Fall, da die EEG-Anlagenbetreiber ihre Vergütungen von den Übertragungsnetzbetreibern beziehen. Zudem hatte die EU-Wettbewerbskommission das EEG bei Einführung auf den Verdacht der verbotenen Subventionierung geprüft und dabei keine staatliche Beihilfe festgestellt.
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