Streit um Stilllegungs-Verbot geht weiter – Koalition blockt ab
BDEW hält Notfall-Situationen für beherrschbar
Nach BDEW-Ansicht seien die geplanten massive Eingriffe in den Energiemarkt und in die Eigentumsrechte der Unternehmen nur im äußersten Notfall legitim. Diesen Notfall könne die Energiewirtschaft mit dem Instrument der "Strategischen Reserve" sowie ergänzenden marktkonformen Instrumenten fast ganz ausschließen. Der Regierungsentwurf beinhalte dagegen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Das Modell der Strategischen Reserve soll nach BDEW-Angaben bereits im kommenden Jahr wirksam werden können, für den kommenden Winter hatte sich die Branche zu einer Selbstverpflichtung bereit erklärt. „Dieses Angebot hat das Bundeswirtschaftsministerium leider nicht konsequent geprüft, offensichtlich weil man schon zu gesetzlichen Eingriffen in den Markt entschlossen war“, so BDEW-Geschäftsführerin Hildegard Müller.
Strategische Reserve kann zu Kapazitätsmarkt entwickelt werden
Im Mittelpunkt der Strategischen Reserve steht eine sogenannte umgekehrte Auktion. Unternehmen, die eigentlich beabsichtigten, unrentable Kraftwerke still zu legen, können deren Leistung anbieten. Sie müssten sich - im Fall des Zuschlags - für mindestens zwei Jahre festlegen, diese Kraftwerke schnell anfahrbereit zu halten, ihre Leistung aber nicht anderweitig zu vermarkten. Die Strategische Reserve könne langfristig, falls notwendig, zu einem Kapazitätsmarkt erweitert werden. "Wir setzen darauf, dass auch die Bundesregierung ein Interesse an einer langfristig funktionsfähigen, liberalisierten Energiewirtschaft hat. Regulierung zieht Regulierung nach", sagte Ewald Woste.
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