Bundeskabinett beschließt Maßnahmen gegen Strom-Blackout
VKU: Regulatorischer Aktionismus und Eingriff in die Eigentumsrechte
"Das Ziel der Versorgungssicherheit sei richtig, allerdings dürfe diese nicht im regulatorischen Aktionismus untergehen – zumal das Abschaltverbot für den jetzt kommenden Winter noch gar nicht greifen könne", kommentierte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Um die Versorgungssicherheit der Wirtschaft und Privathaushalte weiterhin zu garantieren, seien flexible und hocheffiziente Kraftwerke notwendig, die die Stromeinspeisung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien bei Bedarf ausgleichen. Dafür werden aber langfristig stabile und berechenbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen für bestehende Kraftwerke und für Investitionen in den Neubau gebraucht. "Der Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt, anstatt ihn zu stärken", so Reck weiter, der sich erstaunt zeigte, warum man nicht auf die gemeinsamen Vorschläge von VKU und BDEW zurückgreife.
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