Bund und Länder beschließen neue Sicherheits-Regeln für Kernkraftwerke
Neue Regeln lösen keine neuen Genehmigungsverfahren aus
Das überarbeitete untergesetzliche kerntechnische Regelwerk ist Grundlage für zukünftige Verwaltungsverfahren der atomrechtlichen Behörden. Das beinhaltet Verfahren zu wesentlichen Änderungen in den Anlagen sowie die Aufsicht über die bestehenden Kernkraftwerke. Da alle Kernkraftwerke über eine bestandskräftige Genehmigung verfügen, ist das überarbeitete kerntechnische Regelwerk im Rahmen der genannten, gesetzlich vorgesehenen Verfahren heranzuziehen, es löst aber kein neues Genehmigungsverfahren aus. Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.
Keine gesonderte Sicherheitsüberprüfung
Das zuständige Bund/Länder-Gremium, der Länderausschuss für Atomkernenergie, hat die neuen "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" am Dienstagabend einstimmig gebilligt. Die Sicherheitsanforderungen enthalten grundsätzliche und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen im Rahmen des untergesetzlichen Regelwerks. Die neuen kerntechnischen Regeln sind bei Änderungsgenehmigungen sowie bei sicherheitstechnischen Bewertungen durch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden heranzuziehen. Die Veröffentlichung ist jedoch kein Anlass für eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung. Die in der jeweiligen Genehmigung getroffenen Festlegungen haben Bestand, soweit diese Festlegungen nicht durch neuere Erkenntnisse in Frage gestellt und somit neu bewertet werden müssen. Die Modernisierung des kerntechnischen Regelwerks wurde seit 2003 verfolgt.
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