Strom: Gefährden zunehmende Industrie-Ausnahmen das EEG?
Beihilfe: Politik bringt EEG selbst in Gefahr
Die Ausnahmen bei der EEG-Umlage sind zuletzt ausgeweitet worden. Grund ist eine schon mit dem EEG 2012 beschlossene gesetzliche Änderung, die 2013 in Kraft tritt. Danach werden Unternehmen mit einem Stromverbrauch von einer Gigawattstunde (GWh) pro Jahr von der EEG-Umlage befreit/reduziert. Bisher lag diese Grenze bei 10 GWh Stromverbrauch. Die Kommission will nun wegen der "besonderen Ausgleichsregelung" für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch im EEG voraussichtlich im Februar 2013 ein formelles Beihilfeverfahren prüfen. Im Jahr 2001 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das EEG keine Beihilfe in diesem Sinne sei. Durch die immer weiter wachsenden Ausnahme-Tatbestände, die von der Politik auf Druck der Industrie in das EEG implementiert worden sind, könnte sich diese Einschätzung allerdings ändern. Falls das Gesetz den Beihilfe-Tatbestand erfüllen sollte, würden die ohnehin äußerst schwierigen Korrekturen der Regelungen und Vergütungssätze im EEG weiter verkompliziert werden. Die komplette Abschaffung des Gesetzes könnte am Ende das Ergebnis sein.
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