Energiewende: Über 1.250 Industrie-Standorte zusätzlich von EEG-Umlage befreit
Voraussetzung: Stromverbrauch muss über eine Gigawattstunde betragen
Die Ausnahmereglungen wurden geschaffen, um diejenigen stromintensiven Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen im internationalen Wettbewerb stehen, nicht gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zu benachteiligen. Zudem soll bei Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln erhalten bleiben. Zentrales Kriterium für die Entscheidung, wer von der EEG-Umlage befreit werden kann, ist der Stromverbrauch. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist, dass mindestens eine Gigawattstunde (GWh) pro Jahr verbraucht wird und die Stromkosten des Unternehmens bzw. eines selbstständigen Unternehmensteils einen Anteil von mindestens 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung ausmachen, es also stromintensiv ist.
Bergbau-Unternehmen befreit
Interessant ist ein Blick auf die befreiten Unternehmen im Detail. So werden z.B. insgesamt sechs Betriebsstandorte der Vattenfall Europe Mining AG begünstigt. Das Tochter-Unternehmen des Energiekonzerns Vattenfall ist für den Braunkohle-Abbau in Brandenburg und Sachsen zuständig. Bei der auf den Abbau auf Steinkohle spezialisierten RAG AG sind sogar 27 Betriebsstätten von der Umlage befreit. Zudem sind auch einige Unternehmen aus der Regenerativen Energiewirtschaft ausgenommen. Darunter finden sich z.B. zwei Standorte von Bosch Solar, Standorte der SolarWorld-Group in Sachsen sowie Schott Solar in Jena. Auch die WeserWind GmbH Offshore Construction Georgsmarienhütte ist an zwei Standorten in Bremerhaven von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Das Unternehmen produziert Gründungsstrukturen für Offshore-Windparks.
Befreiung ist de facto eine wirtschaftliche Subventionierung von Großabnehmern durch die Verbraucher
Die zunehmende Befreiung von Unternehmen von der EEG-Umlage stellt nach Meinung von Experten eine staatliche Subventionierung einer bestimmten Gruppe dar. Je mehr Firmen von der EEG-Umlage befreit sind, um so höher steigen die Belastungen für Verbraucher und Kleingewerbe, auf die noch höhere Strompreise zukommen. Die gesunkenen Börsenstrompreise, von denen die schon befreiten Unternehmen noch einmal profitieren können, führen für die Verbraucher zusätzlich zu einer noch höheren EEG-Umlage. Selbst wenn im Jahr 2013 keine einzige neue Wind- oder Solaranlage errichtet würde, steigt die EEG-Umlage und damit der Strompreis für die Verbraucher weiter kräftig an.
Weitere Nachrichten und Infos zum Thema
In Deutschland fallen die Strompreise – nur nicht für Verbraucher
Deutsche Bahn: Befreiung von EEG-Umlage spart Millionen - Gewinn steigt auf Rekordniveau
Warum der EEG-Umlagemechanismus nicht funktioniert
IWR sucht Referenten (m/w) Studien Regenerative Energiewirtschaft
© IWR, 2013
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen


