EU-Kommission prüft auch Atomenergie-Förderung im Vereinigten Königreich
Es geht darum, ob die vom Vereinigten Königreich (UK) angemeldeten Fördermaßnahmen für Bau und Betrieb eines neuen Kernkraftwerks mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind. Die Kommission bezweifelt u.a., ob hinsichtlich des Vorhabens tatsächlich ein Marktversagen vorliegt. Im Oktober wurde in UK nach langem Hin und Her beschlossen, zwei neue Atomkraftwerke zu bauen. Dabei soll der Strom aus dem neuen Atommeiler Hinkley Point C zu einem garantierten Mindestpreis von umgerechnet etwa 11 Cent je Kilowattstunde (kWh) verkauft werden. Das ist mehr, als hierzulande etwa für Solarenergie gezahlt wird.
AKW-Betreiber bekommen 35 Jahre lang stabile Einnahmen garantiert
Das Vereinigte Königreich will Einspeisetarife festlegen, mit denen dem Betreiber des Kernkraftwerks Hinkley trotz schwankender Großhandelspreise gesichert werden sollen. Liegt der Marktpreis, zu dem der Strom verkauft wird, unter dem Basispreis, erstattet der Staat die Differenz. Liegt der Marktpreis hingegen höher, ist der Betreiber verpflichtet, dem Staat die Differenz zu erstatten (gemäß einem so genannten Differenzvertrag). Auf diese Weise werden dem Kernkraftwerksbetreiber über die Laufzeit der Regelung hinweg Einnahmen in einer festen Höhe garantiert, so dass er nicht dem Risiko schwankender Marktpreise ausgesetzt ist. Zudem sollen staatliche Bürgschaft für sämtliche Darlehen gegeben werden, die auf den Finanzmärkten für den Bau des Kraftwerks aufgenommen werden.
EU-Wettbewerbshüter Almunia: „Das Vereinigte Königreich hat einen Mechanismus angemeldet, der ausdrücklich Investitionen in die Kernenergie anziehen soll. Es handelt sich um eine komplexe und außergewöhnlich umfangreiche Maßnahme. Die Kommission muss ihre Auswirkungen auf den Energiemarkt im Vereinigten Königreich und auf den Energiebinnenmarkt der EU daher sorgfältig prüfen und fordert alle Beteiligten zur Stellungnahme auf.“
Differenzvertrag und die Darlehensbürgschaft im Fokus der Prüfung
Wie die Kommission betonte, ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die Zusammensetzung ihrer Energieversorgung zu befinden. Werden allerdings Unternehmen mit öffentlichen Zuwendungen unterstützt, ist die Kommission verpflichtet zu prüfen, ob dies im Einklang mit dem EU-Beihilferecht geschieht, das den Wettbewerb im Binnenmarkt aufrechterhalten soll. Die Kommission wird bewerten, ob der Bau eines Kernkraftwerks nicht auch unter Marktbedingungen ohne staatliches Eingreifen hätte erfolgen können. Geprüft werde der Differenzvertrag und die Darlehensbürgschaft. Außerdem soll die Gesamthöhe der geplanten staatlichen Unterstützung ermittelt werden, die sich auf bis zu 17 Mrd. britische Pfund (GBP, umgerechnet über 20 Mrd. Euro) belaufen könnte. Ferner wird sie die tatsächlichen Kapitalkosten des Betreibers prüfen.
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