Solar-Fabrik: Insolvenzgericht ordnet vorläufige Sicherungs-Maßnahmen an
Laut einer Ad-hoc-Meldung der Solar-Fabrik AG wurden in einem weiteren Verfahren entsprechende Maßnahmen auch über das Vermögen der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Solar-Fabrik Wismar GmbH angeordnet.
Vorläufiger Sachwalter für die Solar-Fabrik bestellt
Das Amtsgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Kaiser, Freiburg, von der Kanzlei Kaiser & Sozien zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen der Solar-Fabrik AG und Herrn Rechtsanwalt Dr. Uwe Rottler, Freiburg, von der Kanzlei Kaiser & Sozien zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen der Solar-Fabrik Wismar GmbH bestellt.
Änderungen im Vorstand der Solar-Fabrik
Wie in der ad hoc-Meldung vom 29.01.2015 bekannt gemacht, wird mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Thomas Oberle zum weiteren Mitglied des Vorstands wirksam.
Solar-Fabrik plant Restrukturierung
Ziel der Eigenverwaltung ist es, die Solar-Fabrik AG und die Solar-Fabrik Wismar GmbH zu restrukturieren. Die übrigen Tochtergesellschaften der Solar-Fabrik AG sind von dem Insolvenz-Antrag nicht betroffen. Ursache für die Schieflage der Solar-Fabrik ist der massive Marktrückgang in Deutschland. Binnen zweier Jahre ist der Photovoltaik-Markt in Deutschland von 7.600 (2012) auf 1.900 MW (2014) und damit um 75 Prozent eingebrochen. Auch für 2015 wird ein weiterer Rückgang des PV-Marktes in Deutschland erwartet.
© IWR, 2015
Solar-Fabrik kündigt Insolvenz-Verfahren in Eigenregie an
IWR: Deutscher Photovoltaik-Markt bricht auch 2015 weiter ein
Zur Aktie der Solar-Fabrik AG
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