Vierte PV-Ausschreibungsrunde auf 125 MW verringert
Statt eine PV-Kapazität von 200 MW liegt das Volumen der neuen Ausschreibung mit 125 MW um 75 MW unterhalb der letzten Ausschreibungsrunde im Dezember. Während es beim maximal zu bietenden Wert (11,09 Cent / kWh) und beim Verfahren zur Ermittlung der Zuschlagswerte keine Änderungen gibt, wurde der Kreis der für die PV-Anlagenerrichtung in Frage kommenden Gebiete erweitert.
Ausschreibungsvolumen auf 125 MW reduziert
Bedingt durch das auf 125 MW reduzierte Ausschreibungsvolumen und die Erweiterung des nutzbaren Flächenpools um Ackerflächen könnte es insgesamt zu einem verstärkten Preiswettbewerb kommen. Im Vergleich zur letzten Runde haben sich der Höchstwert und damit der maximal zu bietende Wert nicht verändert, dieser liegt weiter bei 11,09 Cent / Kilowattstunde (kWh). In der neuen Ausschreibungsrunde kehrt die Bundesnetzagentur wieder zum Gebotspreisverfahren (pay-as-bid-Verfahren) zurück, das bereits in der ersten Ausschreibungsrunde angewendet wurde. Dabei entspricht die Höhe des Zuschlags dem jeweils im Gebot genannten Wert. Die Obergrenze pro Projekt liegt wie in den vorangegangenen drei Ausschreibungsrunden wieder bei 10 MW.
Ackerflächen neu im Pool der ausgeschriebenen Flächen
In der neuen Ausschreibungsrunde können erstmals Gebote für Projekte abgegeben werden, die sich auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten befinden. Dabei handelt es sich um Areale, auf denen die landwirtschaftliche Produktion durch naturbedingte Nachteile beeinträchtigt ist. Insgesamt jeweils zehn Projekte für solche Flächen können in diesem und im folgenden Jahr einen Zuschlag erhalten. Neu ist auch, dass Gebote für Flächen abgegeben werden können, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind bei der Bundesnetzagentur erhältlich. Die vierte Ausschreibungsrunde endet am 01. April 2016.
08.02.2016
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