Frankreich ordnet vollständigen Rückbau des Kernkraftwerks Fessenheim an - Dekret regelt Rückbauarbeiten bis 2048
Das Dekret konkretisiert die bereits 1972 erteilte Genehmigung zur Errichtung der Anlage und legt verbindlich Umfang, Ablauf und Zeitrahmen des Rückbaus fest. Es ersetzt zudem frühere Regelungen zum Betrieb, die mit der endgültigen Abschaltung gegenstandslos geworden sind. Der Rückbau kerntechnischer Anlagen hat sich in Frankreich wiederholt als langwieriger erwiesen als geplant.
Rückbau in vier Stufen bis spätestens 2048
Der Rückbau umfasst weite Teile des Kraftwerksstandorts im elsässischen Fessenheim im Département Haut-Rhin - sowohl den nuklearen Bereich mit Reaktorgebäuden, Brennelementlagern und Hilfseinrichtungen als auch zahlreiche konventionelle Einrichtungen und Infrastrukturbereiche. Er ist in vier Stufen gegliedert: elektromechanischer Abbau einschließlich Demontage wesentlicher Reaktorkomponenten wie Dampferzeuger und Reaktordruckbehälter, Sanierung von Bauwerken und Böden, schrittweiser Abriss der Gebäude bis mindestens einen Meter unter Geländeniveau sowie abschließende vollständige Sanierung des Standorts. EDF ist verpflichtet, die Anlage während des gesamten Prozesses in einem sicheren Zustand zu halten. Der Abschluss ist spätestens bis zum 30. Juni 2048 vorgesehen.
Umfassender regulatorischer Rahmen mit europäischer Einbindung
Das Dekret basiert auf dem französischen Umweltgesetzbuch und berücksichtigt Stellungnahmen der nationalen Behörde für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (ASNR), der Europäischen Kommission sowie regionaler und lokaler Gremien. Es legt detaillierte Vorgaben zur Behandlung radioaktiver und chemischer Abwässer, zur Kontrolle von Wasserentnahmen aus dem Grand Canal d'Alsace sowie zur Luftführung in kontaminierten Bereichen fest. EDF wird zu regelmäßigen Berichten über Rückbaufortschritt, Strahlenexposition der Beschäftigten, Abfallentsorgung und Umweltzustand verpflichtet. Mit Inkrafttreten des Dekrets werden frühere Betriebsvorschriften aufgehoben; die ursprüngliche Betriebsgenehmigung von 1972 wird um die verpflichtende Rückbauregelung ergänzt. Die europarechtliche Einbindung erfolgte über eine Stellungnahme der Europäischen Kommission im Rahmen von Artikel 37 des Euratom-Vertrags. Das Dekret tritt nach Genehmigung aktualisierter technischer Betriebsvorschriften durch die ASNR in Kraft; dabei sind im Dekret Übergangsfristen vorgesehen.
Fessenheim reiht sich ein in lange Liste französischer Rückbauprojekte
Frankreich verfügt über langjährige Erfahrung im Rückbau kerntechnischer Anlagen. Das Kernkraftwerk Brennilis, ein Schwerwasserreaktor, ist bereits seit 1985 abgeschaltet und wird seitdem schrittweise rückgebaut. Das Kernkraftwerk Chooz A, Frankreichs erster Druckwasserreaktor in einer Felskaverne nahe der belgischen Grenze, befindet sich in einem weit fortgeschrittenen Rückbaustadium. Bugey 1, ein gasgekühlter Reaktor des UNGG-Typs, wurde 1994 endgültig abgeschaltet. Zu den ältesten Projekten zählen die frühen Graphit-Gas-Reaktoren in Chinon (A1/A2/A3) und Saint-Laurent (A1/A2). Am Standort Creys-Malville wird der schnelle Brüter Superphénix rückgebaut, der 1997 stillgelegt wurde. Ebenfalls im Rückbau befinden sich am CEA-Forschungsstandort Marcoule die drei frühen Plutoniumproduktionsreaktoren G1, G2 und G3, die zwischen 1968 und 1984 abgeschaltet wurden und deren vollständiger Rückbau noch keinen festen Abschlusstermin hat.
Mehrere französische Rückbauprojekte haben sich gegenüber ursprünglichen Planungen deutlich verzögert, insbesondere bei älteren Reaktortypen wie den UNGG-Anlagen sowie beim Schwerwasserreaktor Brennilis. Mit Fessenheim beginnt der erste Rückbau eines Druckwasserreaktors vom 900-MW-Typ der EDF-Flotte in Frankreich.
© IWR, 2026
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