Next2Sun verfehlt Finanzierungsziel: Agri-PV-Spezialist beantragt Insolvenz für zwei Gesellschaften
Der 2024 mit dem Solarpaket I beschlossene Regelrahmen für Agri-Photovoltaik steht in Teilen seit mehr als zwei Jahren unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen EU-Genehmigung: Der eigene Ausschreibungsbereich für besondere Solaranlagen, der auch für Agri-PV-Anlagen vorgesehen ist, darf von der Bundesnetzagentur in ihren Ausschreibungen daher nicht angewandt werden. Der Regierungsentwurf der EEG-Novelle sieht nun eine Streichung dieses Bereichs vor: Stattdessen soll für senkrechte und hochaufgeständerte Agri-PV-Anlagen sowie für Moor-PV-Anlagen ein Bonus gelten.
Insolvenzantrag: Next2Sun Technology und Mounting Systems betroffen, Projektentwicklung läuft weiter
Die Next2Sun-Gruppe mit Sitz in Dillingen entwickelt senkrecht aufgestellte Photovoltaikanlagen mit bifazialen Modulen, die auf beiden Seiten Strom erzeugen, unter anderem für Agri-PV. Wie Next2Sun am 5. Oktober mitteilte, hat die Gruppe beim Amtsgericht Saarbrücken die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Betroffen sind die Next2Sun Technology GmbH und die Next2Sun Mounting Systems GmbH. Nach jetzigem Stand nicht betroffen sind die Next2Sun AG und die für die Projektentwicklung zuständige Next2Sun Projekt GmbH. Auch die Gesellschaften, die bereits realisierte Agri-PV-Anlagen betreiben, sind laut Next2Sun nicht insolvent. Die Projektentwicklungen sollen weiterlaufen.
Der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften soll nach Next2Sun-Angaben ebenfalls fortgeführt werden. Laufende Projekte prüft das Unternehmen auf wirtschaftliche Umsetzbarkeit und will sie nach Möglichkeit weiterführen, die Suche nach Investoren soll weitergehen. Ziel ist es, möglichst viele Arbeitsplätze und das Know-how zu erhalten.
Aktienemission über bis zu fünf Millionen Euro: Teil der Zusagen nicht verbindlich genug
Next2Sun wollte über eine Aktienemission bis zu fünf Millionen Euro einwerben. Ende September meldete das Unternehmen zwar Zeichnungen und Angebote über mehr als fünf Millionen Euro. In der anschließenden Prüfung erreichte ein Teil der Angebote laut Next2Sun allerdings nicht den nötigen Verbindlichkeitsgrad, um den Kapitalbedarf für eine mittelfristig gesicherte Fortführung zu decken. Die Aktienemission kommt damit nicht zustande, Anlegergelder werden nicht entgegengenommen.
Während der Kampagne hatte Next2Sun im September erklärt, das Geschäftsjahr 2025 sei durch die nicht genehmigte Agri-PV-Unterstützung belastet worden. Zudem erschwere die Zurückhaltung von Banken und Investoren die Finanzierung weiterer Projekte, institutionelle Finanzierungen seien im aktuellen Marktumfeld nicht zugänglich. „Auch wenn die Finanzierung nicht in dem erforderlichen Umfang gesichert werden konnte, werden wir alles daransetzen, die vorhandenen Chancen für eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens zu nutzen“, sagt Next2Sun-Vorstand Heiko Hildebrandt. Grundlage für weitere Gespräche seien die Resonanz auf die Kampagne und vorliegende Investitionszusagen, so das Unternehmen.
EEG-Novelle: Eigener Ausschreibungsbereich für Agri-PV soll entfallen, Bonus von 0,5 Cent vorgesehen
Der Regierungsentwurf der EEG-Novelle sieht vor, den eigenen Ausschreibungsbereich für besondere Solaranlagen zu streichen. Größere Agri-PV-Anlagen (über einem Megawatt) konkurrieren damit weiterhin in derselben Ausschreibung wie konventionelle Freiflächenanlagen. Der im Solarpaket I vorgesehene eigene Bereich, in dem besondere Solaranlagen wie Agri-PV vorrangig bezuschlagt werden sollen, bleibt ohne beihilferechtliche Genehmigung der EU außer Anwendung. Bislang gilt deshalb das allgemeine Zuschlagsverfahren: Den Zuschlag erhalten die Gebote mit den niedrigsten Preisen. Vorgesehen ist stattdessen ein Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde für senkrechte und hochaufgeständerte Agri-PV-Anlagen sowie für Moor-PV-Anlagen. Die Bundesregierung will die Unterstützung dadurch „auf ein vertretbares Maß“ zurückführen.
Ob das reicht, ist umstritten. Der Verband für nachhaltige Agri-PV verweist zum Referentenentwurf auf deutlich höhere Investitions-, Planungs- und Betriebskosten von Agri-PV-Anlagen gegenüber klassischen Solarparks und fordert den Erhalt des Ausschreibungsbereichs, hilfsweise einen höheren Bonus. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht im Bonus keinen Ersatz für den eigenen Ausschreibungsbereich. Der Bundesrat warnt, besondere Solaranlagen wie Agri-PV drohten im Wettbewerb mit Freiflächenanlagen wirtschaftlich benachteiligt und deshalb seltener realisiert zu werden. Er will den eigenen Ausschreibungsbereich erhalten und fordert für Anlagen mit gesetzlich festgelegter Vergütung einen höheren Bonus als die vorgesehenen 0,5 Cent je Kilowattstunde. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung (Drs. 21/8298 vom 30. September) ab: Moor- und Agri-PV werden mit dem erhöhten Fördersatz „angemessen unterstützt, wenngleich nicht in dem Umfang, der im Solarpaket I vorgesehen war“. Der Regierungsentwurf liegt dem Bundestag seit dem 7. September vor; der Wirtschaftsausschuss hat am 5. Oktober angehört, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
© IWR, 2026
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