Gabriel zu den Untersuchungen im potenziellen Atommüllendlager Gorleben: Moratorium bleibt bestehen
Darin heißt es: "Die gegenwärtige politische Entscheidung über das weitere Vorgehen beim Erkundungsbergwerk Gorleben im Jahr 2010 lässt sich aus dem von der Bundesregierung am 24. Juni 2009 beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2010 und dem Finanzplan 2009 bis 2013 ersehen. Danach sind für das Jahr 2010 und im Finanzplan des Bundes Mittel für den Offenhaltungsbetrieb als Planungsgrundlage veranschlagt. (…) Den Etat hat die Bundesregierung, bei Zustimmung aller Ressorts einvernehmlich verabschiedet. Das bedeutet nichts anderes, als dass die gesamte Bundesregierung vom Fortbestand des Moratoriums über 2010 hinaus geht."
Weiter heißt es in dem Schreiben: "Es ist wenig hilfreich, wenn Sie in Vertretung der Hauptverursacher wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle jetzt die Forderung erheben, in Gorleben da weiter zu machen, wo aus guten Gründen im Jahr 2000 eine Zäsur vorgenommen wurde."
Das BMU habe kürzlich neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle veröffentlicht, heißt es in der Stellungnahme des Umweltministers weiter. Zu diesen zentralen Anforderungen gehören u.a. der Beleg, dass für eine Million Jahre allenfalls geringe definierte Schadstoffmengen aus dem Endlager freigesetzt werden können. Zudem soll ein Mehrbarrierensystem realisiert werden, das die im kerntechnischen Bereich üblichen Prinzipien der Redundanz (doppelte Sicherheitssysteme) und Diversität (unabhängige Wirkmechanismen) berücksichtige.
Diesen Anforderungen müsse sich laut Gabriel sich auch der Salzstock Gorleben, wie jeder andere potenzielle Endlagerstandort, stellen. Der Minister halte daran fest, dass ein transparentes und nachvollziehbares Standortauswahlverfahren durchzuführen ist. In dieses Verfahren sei Gorleben einzubeziehen. Ziel müsse es sein, nicht irgendeinen Standort festzulegen, sondern den am besten geeigneten zu finden. Für ein solches Verfahren habe Gabriel bereits im Herbst 2006 ein Konzept vorgelegt. Solange es ein solches Auswahlverfahren nicht gebe, könne eine weitere Erkundung in Gorleben nicht stattfinden.
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