DBU: Schwachstellen und Mängel in vielen deutschen Atomkraftwerken
Auf der Tagesordnung müsse demnach die sofortige Stilllegung der acht ältesten und gefährlichsten Atomkraftwerke stehen. Möglich sei dies nach Paragraph 17 des Atomgesetzes durch Widerruf der Betriebsgenehmigung seitens der zuständigen Behörden. Den Vorschlag, Strommengen älterer AKW auf jüngere zu übertragen, lehnte der BUND ab.
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