Phoenix Solar AG gründet Tochtergesellschaft in Frankreich
Das französische Einspeisegesetz sehe derzeit attraktive Einspeisevergütungen für das Festland in Höhe von 0,3 € pro Kilowattstunde (kWh) und in den Übersee-Departements und Territorien (DOM-TOM) in Höhe von 0,4 €/kWh vor. Zusätzlich gebe es eine Vergütung für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen in Höhe von 0,25 €/kWh für Anlagen auf dem Festland, bzw. 0,15 €/kWh in den DOM-TOM. Die Einspeisevergütung wird demnach – wie in Deutschland – 20 Jahre lang bezahlt. Weitere Anreize bieten nach Aussage von Phoenix Solar Steuererleichterungen, beispielsweise in Form von Einkommensteuer-Gutschriften. Das Ziel der Regierung sei es, dass bis zum Jahr 2020 die erneuerbaren Energien 20 Prozent zur Energieversorgung beitragen, für die Photovoltaik betrage das Ziel 5.400 Megawatt insgesamt installierte Leistung im Jahr 2020.
Die französische Tochtergesellschaft soll nach dem Geschäftsmodell der deutschen Mutter arbeiten und damit die Bereiche Komponenten & Systeme (Handelsgeschäft) und das Kraftwerksgeschäft abdecken. Da Phoenix Solar nach eigenen Angaben bereits seit 2008 Geschäftsbeziehungen mit französischen Installationsbetrieben unterhält, wird die neu gegründete Tochtergesellschaft bereits auf ein bestehendes Vertriebshändlernetz aufbauen können.
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