Energieeffizienz in NRW künftig Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen
Ziel ist es, den Vergabestellen ökonomische und ökologische Orientierungshilfen für Vergabeverfahren zu bieten. Dabei liegt nach Angaben des Ministeriums der Grundgedanke zugrunde, dass sich in der Anschaffung zunächst vermeintlich teurere Produkte über den gesamten Lebenszyklus unter Berücksichtigung von Umweltaspekten sowie Energieverbrauchs- und Entsorgungskosten als günstiger erweisen können. Konkret heißt dies nach Angaben des Wirtschaftsministeriums, dass z.B. bei Dienstleistungen auf die Art der Durchführung und auf die eingesetzten Stoffe zu achten ist, bei Bauaufträgen sind danach Recycling-Baustoffe ihren technischen und ökonomischen Eigenschaften entsprechend in die Vergabeüberlegung einzubeziehen. Vergabeverfahren, bei denen nur Primärrohstoffe zugelassen sind, obwohl Recyclingprodukte zur Verfügung stehen, sind unzulässig.
Bei der Frage welches Produkt umweltgerecht bzw. energieeffizient ist, sollen sich Vergabestellen an die entsprechenden europäischen Vorgaben wie der Energieverbrauchskennzeichnung, der Ökodesignrichtlinie oder der verschiedenen Umweltzeichen (Blauer Engel, Energystar, usw.) orientieren. Holzprodukte müssen grundsätzlich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Auch hier muss der Anbieter die entsprechenden Zertifikate (PEFC, FSC, etc.) nachweisen.
Der Erlass gilt primär für die öffentlichen Auftraggeber des Landes. Für die Gemeinden und Gemeindeverbände wird die Anwendung empfohlen.
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