Haushaltssperre für MAP wird aufgehoben
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011. Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge sollen die volle Förderung nach den alten Konditionen erhalten.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung. "Die Freigabe der Gelder ist ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das MAP ist das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Geld ist sehr gut eingesetzt, denn mit dem Fördervolumen von 380 Millionen werden in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie wird durch das MAP gestärkt, indem die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird", so Röttgen.
Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.
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