Bundesverband Geothermie kritisiert Entwurf des CCS-Gesetzes
Kritik an dem Entwurf äußerte der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV), der die Gefahr sieht, dass die mögliche Nutzung der Geothermie in den betroffenen Gebieten unmöglich gemacht wird. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass das Gesetz eine rechtliche Grundlage nur für Demonstrationsanlagen schaffen soll und eine bundesweite Mengenbegrenzung auf 8 Mio. t abzulagerndes CO2 pro Jahr vorsehe. Dennoch könne es auch in den Gebieten, in denen Demonstrationsanlagen erlaubt werden sollen, zu Nutzungskonkurrenzen kommen. Dass dadurch die Nutzung der Geothermie eingeschränkt werden könne, zeige das Beispiel der brandenburgischen Gemeinde Beeskow. Die Stadt hatte nach Angaben von GtV-BV im Januar 2010 einen Antrag auf die Erteilung von Bergrechten für die Nutzung der Geothermie beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg beantragt. In seiner Stellungnahme habe das LBGR kritisiert, dass die im Oktober 2009 gegenüber Vattenfall gewährten Nutzungsrechte nicht berücksichtigt worden seien. Vattenfall habe eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erhalten. Der Energiekonzern habe die Erlaubnis allerdings zur Erkundung von Ablagerungsmöglichkeiten für CO2 genutzt, so der GtV-BV weiter. Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-BV, forderte anlässlich der Vorlage des Gesetzentwurfs daher einen uneingeschränkten Vorrang für die Erneuerbaren Energien auch bei der Nutzung des Untergrunds. Neben der Geothermie umfasse dies auch die Speicherung von Wind- oder Solarstrom in unterirdischen Druckluftspeichern.
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