Österreich: Energiewirtschaft kritisiert Wasserrechts-Novelle
Zukünftig werden demzufolge Effizienzsteigerungen wie etwa Turbinenaustausch, der Einbau zusätzlicher Turbinen oder hydraulische Verbesserungen nur noch angezeigt, aber nicht mehr bewilligt werden müssen. „Jetzt wird es darum gehen, dass sich diese Bestimmungen auch in der Praxis bewähren“, so Schmidt. Als knapp bemessen und sehr ambitioniert sieht Oesterreichs Energie die im Wasserrechtsgesetz festgelegten Fristen für die Sanierung von Gewässern. Schmidt: „Selbstverständlich ist die E-Wirtschaft bereit Sanierungsmaßnahmen zu setzen und in Projekte zu investieren, aber Investitionen in Fischaufstiege sind erst dann sinnvoll wenn die Standards endgültig feststehen.“
„Sowohl die Energiestrategie als auch eine jüngst vom Lebensministerium vorgestellte Studie betonen die Wichtigkeit des weiteren Wasserkraftausbaus, der sowohl Pumpspeicher als auch Laufkraftwerke umfassen muss. Nach dem ElWOG (Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz) hätte auch das neue Wasserrechtsgesetz die Möglichkeit geboten, Stromerzeugung aus nachhaltiger heimischer Wasserkraft als öffentliches Interesse zu definieren, denn das Thema Versorgungssicherheit rückt angesichts der Klima- und Erneuerbaren Ziele und der aktuellen politischen Lage mehr denn je in den Fokus“, so Schmidt abschließend.
Weitere Informationen und Meldungen zum Thema Wasserkraft:
Verbund meldet rückläufige Ergebnisse
China baut Wasserkraft weiter aus
Zum Energie-Terminkalender
Aktuelle Meldungen aus der Wasserkraftbranche
© IWR, 2011
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen