Emissionshandel: Prozess wegen Steuer-Hinterziehung von 230 Mio. Euro gestartet
Prinzip Umsatzsteuer-Karussell
Vorgeworfen wird den Managern, ein sogenanntes Umsatzsteuer-Karussell aufgezogen zu haben. Der Handel mit Kohlendioxid-Zertifikaten ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, diese Steuern wurden offenbar jedoch nicht an den Fiskus abgeführt. Nach Erkenntnissen der Ermittler handelten die Angeklagten folgendem Schema: Scheinfirmen kaufen Zertifikate in Ländern, in denen diese steuerfrei sind. In Deutschland wurden die Papiere dann weitergehandelt, ohne jeweils die Umsatzsteuer an den Staat abzuführen. Das letzte Glied der Kette verkaufte schließlich wieder ins Ausland und ließ sich die Umsatzsteuer anrechnen, die nie gezahlt wurde.
Wiederholung unwahrscheinlich
Dieses Muster eines Umsatzsteuer-Karussells ist innerhalb der EU ein bekanntes und wurde beispielsweise auch mit Autos und Elektronikartikeln betrieben. Eine Wiederholung solcher Praktiken im CO2-Zertifikate-Handel gilt als unwahrscheinlich, da im vergangenen Jahr die Vorsteuerpflicht im Emissionshandel umgekehrt wurde. Seitdem befindet sich der Leistungsempfänger - d.h. der Käufer der Zertifikate - in der Steuerschuld, ein Umsatzsteuer-Karussell soll so ausgeschlossen werden.
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