Kommunale Interessens-Verbände für stärkere KWK-Unterstützung
Mit dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) haben Bundestag und Bundesrat 2008 das Ziel gesetzt, den Anteil des KWK-Stroms an der gesamten Elektrizitätserzeugung in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent zu steigern und damit zusätzlich 20 Mio. t CO2 einzusparen. Ebenso wurde im Energiekonzept und der Energiewende die besondere Bedeutung der KWK in einer nachhaltigen Energielandschaft unterstrichen.
Um die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende nachhaltig voranzubringen, sollte die angekündigte KWKG-Novelle schnell auf den Weg gebracht werden. Die Städte und ihre Stadtwerke hätten sich bereits in der Vergangenheit für Klimaschutz und bezahlbare Energieversorgung eingesetzt - unter anderem mit KWK. Damit das auch in Zukunft so bleibe, benötigten Städte und Stadtwerke Planungssicherheit, um weiter zu investieren, so Articus weiter.
Im Kern fordern die drei Verbände:
- Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0,5 Cent pro Kilowattstunde, um die gestiegenen Investitionskosten und die Benachteiligung von Kraft-Wärme (im Vergleich zu nicht in das Emissionshandelsregime einbezogenen Energieträgern, zum Beispiel Heizöl) auszugleichen
- Förderung von Wärme- beziehungsweise Kältespeichern in Höhe von 250 Euro je Kubikmeter Wasserspeicheräquivalent, um einen schnell wirkenden Anreiz zur weiteren Erhöhung der Flexibilität von KWK-Anlagen zu schaffen
- Konventionelle Kraftwerke, die auf KWK-Betrieb umgerüstet werden, sollten in das Förder-system des KWKG einbezogen werden
- Fortführung des Mini-KWK-Programms, um auch in diesem Segment die emissions-reduzierenden Potenziale zu erschließen.
Weitere Informationen und Meldungen zum Thema:
2G hebt Umsatzprognose erneut an
VKU fordert Aufstockung des Energie- und Klimafonds
Energie-Termin: Möglichkeiten der Vermarktung von Strom aus KWK- Anlagen
Anbieter von Biogasanlagen und BHKW-Hersteller
© IWR, 2011
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen


