Holzpellets: TÜV Rheinland informiert über Normenänderungen
Geprüfte Pellets haben demzufolge einen geringen Wasseranteil, weisen eine bestimmte Festigkeit auf, damit sie nicht zerfallen, und befolgen auch in Dicke und Länge die Richtlinien der Norm. Auch die Pelletheizung selbst unterliegt entsprechenden Regelwerken. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen gebe genau vor, wie viel Feinstaub der Ofen produzieren darf, unabhängig davon, ob er als Einzelofen im Wohnzimmer steht oder als Zentralheizung im Keller. Bereits jetzt steht laut TÜV fest, dass sich die Emissionsgrenzwerte für Pelletheizungen in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. „Wer sich nicht ganz sicher ist, welcher moderne Ofen diese Anforderungen erfüllt, sollte bei der Planung einen Fachmann", so Blachnik.
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