EEX führt CO2-Produkte für Luftfahrt ein
Verpflichtung ab 2012
Ab 2012 sind alle Fluggesellschaften, die in Europa starten und landen, verpflichtet, ihren Kohlendioxid-Ausstoß durch Emissionsberechtigungen zu decken. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des EU-ETS können Luftfahrzeugbetreiber sowohl EUAAs als auch reguläre EU-Emissionsrechte (EU Allowances, EUAs) bzw. zertifizierte Emissionsreduktionen (Certified Emission Reductions, CERs) einreichen.
China beteiligt sich nicht
China boykottiert die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die weltweite Luftfahrtindustire. Die Regierung in Peking hat angeordnet, dass die chinesischen Airlines keine Zahlungen im Rahmen des EU-Emissionshandels getätigt werden dürften. Auch die USA und weitere Staaten hatten im Vorfeld der EU-Entscheidung zur Ausweitung des Emissionshandels auf den Flugsektor angedroht, sich nicht daran zu beteiligen.
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© IWR, 2012
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