Strom und Gas: Kabinett verkürzt Fristen für Anbieterwechsel
Der Wechsel des Energieversorgers sei völlig unbürokratisch möglich, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt im Regelfall der neue Lieferant. Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird. Auch Kunden außerhalb der Grundversorgung werden profitieren, denn die anderen Versorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen.
Wirtschaftminister Rösler erklärte: "Die neuen Regeln stärken den Wettbewerb und motivieren Unternehmen zu günstigeren Angeboten. Ich kann die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen. Dabei muss niemand befürchten, bei einem Wechsel ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen. Der örtliche Grundversorger ist in jedem Fall zur Versorgung verpflichtet."
Bei Problemen kann die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Künftig müssen die Energieversorgungsunternehmen auch auf Beschwerdemöglichkeiten und die Schlichtungsstelle Energie hinweisen. Die Änderung der Verordnungen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie tritt nach der anschließenden Verkündung in Kraft.
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