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Programm zur Elektromobilität vor Förderkürzung?

Berlin - Bündnis 90/Die Grünen haben sich in einer Kleinen Anfrage (17/8250) bei der Bundesregierung nach den aktuellen Planungen zur Förderung der Elektromobilität erkundigt. Anknüpfungspunkt war ein Bericht in der Berliner Zeitung vom 18. Januar 2012, nach dem das Bundesfinanzministerium (BMF) die Zuweisungen aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) im Bereich Elektromobilität an die Fachministerien in diesem Jahr um 50 Prozent reduzieren will. Zudem stünde die Kürzung von Verpflichtungsermächtigungen im Raum, so dass mehrjährige Fördervor haben nicht mehr ausreichend finanziert seien.

Die öffentliche Förderung der Elektromobilität erfolgt ausschließlich aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). Für das Jahr 2012 sind Barmittel in Höhe von 300,5 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von 677 Mio. Euro vorgesehen.

In ihrer Antwort (17/8696) weist die Bundesregierung darauf hin, dass bislang aufgrund der erheblich gesunkenen Preise für Emissionszertifikate und der daraus zu befürchtenden Einnahmeausfälle beim EKF zunächst nur 50 Prozent der Barmittel und 60 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen an die jeweiligen Ressorts zugewiesen wurden. Das sei angesichts der Umstände im Rahmen der Haushaltsführung durchaus üblich und stelle keine endgültige Mittelkürzung dar. Soweit die Umsetzung nicht bereits erfolgt sei, arbeite die Regierung nach wie vor mit Hochdruck an der Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität vom 18. Mai 2011. Es sei mit Bewilligungsverfahren begonnen worden. Damit solle die Zusage erfüllt werden, bis zum Ende der Legislaturperiode eine weitere Milliarde Euro für Forschung und Entwicklung der Elektromobilität zur Verfügung zu stellen.

Sie habe noch nicht entschieden, ob die aktuelle Einnahmesituation beim Energie- und Klimafonds auch Auswirkungen auf die geplante Förderung im Bereich Elektromobilität haben werde. Das BMF werde die Preisentwicklung im Zertifikatehandel und damit die Einnahmeentwicklung des EKF weiter beobachten und dem Haushaltsausschuss des Bundestages zum 31. März darüber berichten, so die Bundesregierung weiter.

01.03.2012

 



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