Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Kürzung der Solarstrom-Vergütung
Senkung der Förderung um bis zu 30 Prozent vorgesehen
Hintergrund ist die Absicht, die Förderung von Solarstrom je nach Anlagengröße um bis zu 30 Prozent abzusenken. Künftig soll es nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn kW, Dachanlagen bis 1000 kW und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 kW bis zu zehn MW. Anlagen über zehn MW sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung bis Ende des Jahres monatlich um 0,15 Cent weiter gekürzt werden. Ziel der Politik ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den Bau von Solaranlagen einzuschränken. Weiterhin soll nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden können, der überschüssige Strom soll selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden.
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