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BNetzA kalkuliert Netzentgelte unzutreffend - Höhere Strom- und Gaspreise möglich

Düsseldorf - Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat in 19 Pilot-Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Ermittlung der Anlagenkosten unzutreffend ist, und die Bescheide der BNetzA daher aufgehoben. Dies kann höhere Gas- und Stromkosten für die Verbraucher bedeuten. Fast 300 Gas- und Strom-Netzbetreiber aus dem gesamten Bundesgebiet hatten gegen die von der BNetzA festgelegte Berechnungsmethode geklagt. Es wurde inhaltlich um die Frage gestritten, inwieweit Gas- und Stromnetzbetreiber die Preis- und Lohnentwicklung bei den Herstellungskosten ihrer Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen. Der 3. Kartellsenat hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Berechnungsgrundlagen nicht ausreichend ermittelt und plausibilisiert habe. Außerdem seien aus der Berechnungsmethode sich ergebende Unsicherheiten nicht genügend berücksichtigt worden, so dass im Ergebnis zum Nachteil der Unternehmen kalkuliert worden sei. So seien etwa Produktivitätssteigerungen zu hoch angesetzt worden.

Mehrere Mio. Euro pro Jahr und Netzbetreiber
Die Auswirkungen der unterschiedlichen Berechnungsweise betreffen alle Gas- und Stromnetzbetreiber in Deutschland und betragen pro Jahr und je nach Netzbetreiber jeweils bis zu mehrere Millionen Euro, teilte das Oberlandesgericht mit. Gegen die Entscheidungen kann die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

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06.06.2012

 



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