Gericht hebt Genehmigung für E.ON Kohle-Kraftwerk Datteln IV auf
Nicht das endgültige Aus
Der Vorsitzende betonte in der Urteilsverkündung, dass dieses Urteil nicht das endgültige Aus für das Kraftwerk bedeuten müsse. Es komme zunächst darauf an, ob die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen würden. Im Rahmen des Vorbescheids- oder Teilgenehmigungsverfahrens müsse dann überprüft werden, ob das Vorhaben FFH-verträglich sei und ob die weiteren Kritikpunkte des BUND – etwa hinsichtlich der Immissionsprognose – berechtigt seien. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
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